Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen1.Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist usw. stets freibleibend.Von diesen Bedingungen abweichende Bezugsbedingungen des Käufers sind nurverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.Nebenabreden oder Abänderungen der Bedingungen - auch Erklärungen unseresVerkaufbüros und unserer Vertreter - sind nur nach unserer schriftlichenBestätigung rechtsgültig.Ergeben Auskünfte oder sonstige Feststellungen nach Auftragsbestätigung eineGefährdung unserer Ansprüche, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oderausreichende Sicherheit zu verlangen; wird dies abgelehnt, so können wir unterAusschluss jeglicher Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung vom Vertragzurücktreten.2.Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehendenAnsprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkunden-prozesse ist Hannover.Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.3.Zahlung hat innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu erfolgen, soweitnicht anders vereinbart. Auch im Falle der Mängelrüge bleibt die Zahlungspflichtdes Käufers bestehen. Die Annahme von Wechseln bedarf der Zustimmung desVerkäufers. Diskontspesen werden vom Verkäufer getragen und sind sofort fällig.Bei Zahlung nach Fälligkeit (10 Tage) sind wir berechtigt, Zinsen, die mindestens2% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz liegen, zu berechnen. Weiter-gehende Rechte, insbesondere Anspruch auf Ersatz des durch den Zahlungs-verzug entstandenen Schadens, bleiben vorbehalten. Bei Zahlungsverzug kann dieGesamtforderung aus der Geschäftsverbindung von uns für fällig erklärt werden.Sämtliche Zahlungen werden zunächst auf die Zinsen und Kosten, dann auf diejeweils ältesten Forderungen verrechnet. Entgegenstehende Anweisungen desKäufers sind unwirksam.4.Lieferfristen rechnen, vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, vom Tage derAuftragsbestätigung bis zum Versand. Verzögert sich der Versand durch Umstände,die der Besteller zu vertreten hat, so gilt als Versandtag der Tag derVersandbereitschaft bei uns. Wird eine vereinbarte Lieferfrist von uns überschritten,so kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfristvon mindestens 4 Wochen vom Vertrag zurücktreten.Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig und geltenals selbstständige Geschäfte.Höhere Gewalt und andere Ereignisse, wie z. B. Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr,Rohrstoffmangel, Maschinenschaden, sonstige Betriebs- oder Transport-verzögerungen, berechtigen uns, nach unserer Wahl entsprechende Verlängerungder Liefer- (oder Verlege-) Fristen nach Wegfall des hemmenden Ereignisses zuverlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.5.Lieferung: Unsere Preise verstehen sich ab einem Mindestauftragswert von Euro150,00 einschließlich Verpackung frei Haus bei Anlieferung mit eigenem Fuhrparkim Rahmen planmässiger Touren. Aufträge unter diesem Warenwert können nurgegen Berechnung einer Transportkostenpauschale durchgeführt werden.Soweit Fremdtransporteure in Anspruch genommen werden, liefern wir, wenn keineandere Vereinbarung besteht, ab einem Warenwert von Euro 500,00 frei Haus,sonst ab Lager Langenhagen. Der Versand unserer Ware erfolgt auf Gefahr desEmpfängers, auch wenn eigenen Transportmittel verwendet werden.6.Mängel sind uns nach Eingang der Ware bei Käufer oder der von ihm bestimmtenAblieferungsstelle schriftlich anzuzeigen, und zwara)wegen offenkundiger Mängel innerhalb einer Wocheb)wegen versteckter Mängel innerhalb einer Woche nach Entdeckung, spätestensinnerhalb 6 Monaten nach Eingang der Ware.Mängel, die bei Kunststoffprodukten durch Reiss-, Näh-, Schweiß- oderFarbenproben festgestellt werden können, gelten nicht als versteckt.Rücksendungen dürfen nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Ware, die be- oderverarbeitet worden ist, kann nicht mehr beanstandet werden, es sei denn, dassversteckte Mängel vorliegen, die nachweislich auf unserem Verschulden beruhen.Lässt der Käufer die fertig gestellte Ware bei uns auf Lager nehmen, so laufen dievorstehenden Fristen von dem Empfang der Rechnung an, die von uns über dieWare erteilt wird. Wir sind verpflichtet, dem Käufer die Möglichkeit zur Untersuchungder auf Lager genommenen Ware zu geben.Bei fristgerechter und berechtigter Beanstandung haben wir nach unserer Wahl dasRecht zur Ersatzlieferung mit erneuter Lieferfrist oder zur Rücknahme der Waregegen Gutschrift oder zur Nachbesserung.Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Wandlung, Minderungoder Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Die Verjährung tritt innerhalb einesMonats nach Ablehung der Mängelrüge durch uns ein. Bei Sonderposten ist einRückgaberecht ausgeschlossen. Bei Ware II. Wahl beschränkt sich dieses darauf,dass Ausschussware geliefert sei.7.Handelsübliche Abweichungen von Muster, Farbe, Beschaffenheit, Schwere usw.bleiben vorbehalten.Bei Sonderanfertigungen nach Wünschen des Käufers können Beanstandungenhinsichtlich des Farbtones nicht berücksichtigen werden. Für eine Verletzung von Urheberrechten bei Sonderanfertigungen haftet der Käufer. Sofern wir für dieAnwendung bestimmter Produkte eine technische Beratung oder Hife leisten,erfolgt diese aufgrund unserer neuesten technischen Erfahrungen. Hieraus könnenjedoch Gewährleistung- oder Ersatzansprüche jeglicher Art nicht hergeleitetwerden.8.Abtretung und Aufrechnung direkter oder indirekter Ansprüche des Käufers aus denmit uns geschlossenen Verträge sowie eine Zurückbehaltung wegen von uns nichtanerkannter Gegenansprüche ist ausgeschlossen bzw. nur mit unsererausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zulässig.9.Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB mitden nachstehenden Erweiterung:a)Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer, auch künftigentstehenden, Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Dasgilt auch dann, wenn unsere Forderungen - einzeln oder insgesamt - in einelaufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen undanerkannt ist.Bei der Hergabe von Wechseln und Schecks bleibt der Eigentumsvorbehalt biszu deren vollständiger Einlösung bestehen. Sofern von uns im Interesse desKäufers zur Refinanzierung Eventualverbindlichkeiten eingegangen werden(Schecks- und Wechselzahlung), bleibt die Kaufpreisforderung und der Eigen-tumsvorbehalt - auch als erweiterter oder verlängerter Eigentumsvorbehalt -bestehen, bis wir aus den eingegangenen Verbindlichkeiten vollständigfreigestellt sind.b)Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware gemäß § 950 BGB imFalle der Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache istaufgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Käufer für uns. Dieverarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung nur in Höhe des Wertes derVorbehaltsware.Bei Verarbeitung mit anderen uns nicht gehörenden Waren durch den Käufersteht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes derVorbehaltsware zu. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt imübrigen das Gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware imSinne dieser Bedingung.c)Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware geltenals mit ihrer Entstehung an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbe-haltswaren ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Ab-nehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zu unserer Siche-rung nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Für den Fall,dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, uns nicht gehö-renden Waren ohne oder nach Verarbeitung verkauft wird, gilt die Abtretung derKaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die mit den an-deren Waren Gegenstand des Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes ist.d)Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabeberechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus der Weiter-veräusserung gemäß Punkt c) auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen überdie Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt.e)Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräusserung trotzder Abtretung ermächtigt. Unsere eigene Einziehungsbefugnis bleibt von derEinziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Wir werden aber selbst dieForderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungenordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns dieSchuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern dieAbtretung anzuzeigen.f)Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezah-lung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres dasEigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer übergeht und die abgetreteneForderung dem Käufer zusteht.g)Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die sichernden Forderungen ummehr als 20% übersteigt, verpflichten wir uns auf Verlangen des Käufers insoweitzur Freigabe.10.Handelsübliche Abweichungen vom Muster sowie durch Drucktechnik bedingteUnterschiede zwischen Andruck und Auflagedruck bleiben vorbehalten.a)Zähldifferenzen müssen wir uns bei Großauflagen bis zu einer Toleranz von3% nach oben oder unten vorbehalten. Bezüglich der Folienstärke beiKunststofferzeugnissen nehmen wir eine Toleranz bei Hochdruckpolyäthylenvon + -10% bei Niederdruckpolyäthelyen von + -20% in Anspruch, wobei zurErmittlung der Folienstärke das Durchschnittsgewicht eines Messstreifens derFolie gilt.b)Größenabweichungen von + -5% im Format sind zulässig. Bei Lieferungen, beidenen bis zu 25% der Gesamtmenge aus Kurzlängen bestehen, könnenBeanstandungen nicht geltend gemacht werden.11.a)Unsere Mitarbeiter sind nur bei Vorlage einer Inkasso-Volllmacht zum Kassierenberechtigt.b)Bargeld-Quittungen sind nur auf unseren Original-Quittungsformularen bzw.Rechnungen rechtsgültig. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Langenhagen. Imübringen gelten unsere abgedruckten Verkaufs- und Lieferbedingungen alsvereinbart.12.Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise nichtrechtswirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigenBestimmungen nicht berührt.FachgroßhandelHygiene Akzente Ltd. · Carl-Zeiss-Strasse 30 · 30827 GarbsenLager und Büro:Carl-Zeiss-Strasse 3030827 GarbsenTel.05131/90803-0Fax05131/90803-29Deutsche Bank 24 HannoverKonto 640 977 500BLZ 250 700 24Director: Harry Bleckinfo@harrybleck.dewww.harrybleck.deSparkasse HannoverKonto 900 192 216BLZ 250 501 80Amtsgericht